Neue Hessische Fischereiverordnung

Geschrieben von Alex Tschirlich am in News

Liebe Vereinsmitglieder, seit dem 28. April 2023 besitzt die neue Hessische Fischereiverordnung (HFischV) ihre Gültigkeit und bringt bedeutende Neuerungen mit sich. Die wohl bedeutendste Änderung findet sich unter dem §2 „Schonzeiten und Entnahmemaße“. Hier wurden für einige Fischarten sogenannte Entnahmefenster festgelegt, d.h. nur Fischgrößen in dem besagten Entnahmefenster dürfen dem Gewässer entnommen werden. Hier hat die Landesregierung endlich auf die langjährigen Bemühungen des Verbandes Hessischer Fischer reagiert und somit große und somit sehr „laichstarke” und mit starkem Erbgut versehene Fische geschützt. Bei den heutigen Umwelteinflüssen und der hohen Belastung durch die stetig steigende Kormoranpopulation kann man als Verein, mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten, nicht mehr nur mit Besatzmaßnahmen entgegen wirken. Diese und einige andere Änderungen findet ihr hier: http://www.angelsportverein-eschwege.de/pdf/STK_GVBl_2023_Nr_15.pdf