Fischereiaufsicht
Die Fischereiaufsicht ist in dem Hess. Fischereigesetz geregelt.
Alle Fischereiaufseher an unseren Gewässern sind Mitglieder unseres Vereins.
Sie werden nach Vorschlag durch den Vorstand von der Unteren Fischereibehörde des Werra-Meißner-Kreises ernannt.
Vorausgegangen ist ein Lehrgang durch die Obere Fischereibehörde in Verbindung mit der Wasserschutzpolizei.
Die Fischereiaufseher wissen also bei Kontrollen von was sie reden und worauf sie zu achten haben. Sie sind stets bemüht, ein kameradschaftliches Verhältnis zu den Angelfischern zu haben und zu fördern.
Leider wird es aber immer wieder nötig einzuschreiten. Um allen Beteiligten eine gewisse Sicherheit zu geben wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt und in der Jahreshauptversammlung 2011 verabschiedet. Diese Maßnahmen sind nur als vereinsinterne Saktionen zu verstehen und entbinden die Fischereiaufseher nicht den rechtlich korrekten Weg einer Anzeige (bei Bedarf) zu gehen.
Solltet ihr Unregelmäßigkeiten an unseren Gewässern feststellen bitten wir um eine kurze WhatsApp Nachricht oder einen Anruf an den Koordinator der Fischereiaufsicht Heiko Meier unter folgenden Rufnummern: +49 15115622167 oder 05651 21015 oder eine E-Mail an: fischereiaufsicht@angelsportverein-eschwege.de
Hier sehen Sie einen vereinsinternen „Strafenkatalog“ der bei den aufgeführten Verstößen greift. Dies stellt allerdings nur die vereinsseitige Strafe dar und entbindet die Fischereiaufsicht nicht ein Ordnungswidrigkeits-/Strafverfolgungsverfahren über die Untere Fischereibehörde einzuleiten. Die vereinsinternen Strafen können in akuten Fällen oder bei Wiederholungen vom geschäftsführenden Vorstand verschärft angewandt werden.
Tatbestand | 1. Maßnahme | 2. Maßnahme | 3. Maßnahme | 4. Maßnahme | Verjährung |
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Angeln mit 3 Ruten | 3 Monate Angelsperre | Vereinsausschluss | 5 Jahre | ||
Angeln mit 4 Ruten | 4 Monate Angelsperre | Vereinsausschluss | 5 Jahre | ||
Angeln mit 5 Ruten | 5 Monate Angelsperre | Vereinsausschluss | 5 Jahre | ||
Angeln während Vereinsveranstaltungen | Verwarnung | 3 Monate Angelsperre | 6 Monate Angelsperre | Vereinsausschluss | 5 Jahre |
Reusen legen in der Aalschonzeit | 3 Monate Angelsperre | 6 Monate Angelsperre | Vereinsausschluss | 5 Jahre | |
Entnehmen von untermaßigen Fischen | 3 Monate Angelsperre | 6 Monate Angelsperre | Vereinsausschluss | 5 Jahre | |
Entnehmen von Fischen in der Schonzeit | 3 Monate Angelsperre | 6 Monate Angelsperre | Vereinsausschluss | 5 Jahre | |
Unsachgemäßes Hältern von Fischen | 3 Monate Angelsperre | 6 Monate Angelsperre | Vereinsausschluss | 5 Jahre | |
Offenes Feuer/Zelten | 3 Monate Angelsperre | 6 Monate Angelsperre | Vereinsausschluss | 5 Jahre | |
Verwendung verbotener Fangmittel (z.B. lebender Köderfisch) | 3 Monate Angelsperre | 6 Monate Angelsperre | Vereinsausschluss | 5 Jahre | |
Verlassen eines verschmutzten Angelplatzes | 3 Monate Angelsperre | 6 Monate Angelsperre | Vereinsausschluss | 5 Jahre | |
Angeln ohne Maßband, Landungshilfe und Messer | Verwarnung | 3 Monate Angelsperre | 6 Monate Angelsperre | Vereinsausschluss | 5 Jahre |
Befahren/Parken von gesperrten/verbotenen Wegen, Plätzen, Ufern und Halbinseln | Verwarnung | 3 Monate Angelsperre | 6 Monate Angelsperre | Vereinsausschluss | 5 Jahre |