Fischereiaufsicht

Die Fischereiaufsicht ist in dem Hess. Fischereigesetz geregelt.

Alle Fischereiaufseher an unseren Gewässern sind Mitglieder unseres Vereins.

Sie werden nach Vorschlag durch den Vorstand von der Unteren Fischereibehörde des Werra-Meißner-Kreises ernannt.

Vorausgegangen ist ein Lehrgang durch die Obere Fischereibehörde in Verbindung mit der Wasserschutzpolizei.

Die Fischereiaufseher wissen also bei Kontrollen von was sie reden und worauf sie zu achten haben. Sie sind stets bemüht, ein kameradschaftliches Verhältnis zu den Angelfischern zu haben und zu fördern.

Leider wird es aber immer wieder nötig einzuschreiten. Um allen Beteiligten eine gewisse Sicherheit zu geben wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt und in der Jahreshauptversammlung 2011 verabschiedet. Diese Maßnahmen sind nur als vereinsinterne Saktionen zu verstehen und entbinden die Fischereiaufseher nicht den rechtlich korrekten Weg einer Anzeige (bei Bedarf) zu gehen.

Solltet ihr Unregelmäßigkeiten an unseren Gewässern feststellen bitten wir um eine kurze WhatsApp Nachricht oder einen Anruf an den Koordinator der Fischereiaufsicht Heiko Meier unter folgenden Rufnummern: +49 15115622167 oder 05651 21015 oder eine E-Mail an: fischereiaufsicht@angelsportverein-eschwege.de

Hier sehen Sie einen vereinsinternen „Strafenkatalog“ der bei den aufgeführten Verstößen greift. Dies stellt allerdings nur die vereinsseitige Strafe dar und entbindet die Fischereiaufsicht nicht ein Ordnungswidrigkeits-/Strafverfolgungsverfahren über die Untere Fischereibehörde einzuleiten. Die vereinsinternen Strafen können in akuten Fällen oder bei Wiederholungen vom geschäftsführenden Vorstand verschärft angewandt werden.

Tatbestand1. Maßnahme2. Maßnahme3. Maßnahme4. MaßnahmeVerjährung
Angeln mit 3 Ruten3 Monate AngelsperreVereinsausschluss5 Jahre
Angeln mit 4 Ruten4 Monate AngelsperreVereinsausschluss5 Jahre
Angeln mit 5 Ruten5 Monate AngelsperreVereinsausschluss5 Jahre
Angeln während VereinsveranstaltungenVerwarnung3 Monate Angelsperre6 Monate Angelsperre
Vereinsausschluss5 Jahre
Reusen legen in der Aalschonzeit3 Monate Angelsperre6 Monate AngelsperreVereinsausschluss5 Jahre
Entnehmen von untermaßigen Fischen3 Monate Angelsperre6 Monate AngelsperreVereinsausschluss5 Jahre
Entnehmen von Fischen in der Schonzeit3 Monate Angelsperre6 Monate AngelsperreVereinsausschluss5 Jahre
Unsachgemäßes Hältern von Fischen 3 Monate Angelsperre6 Monate AngelsperreVereinsausschluss5 Jahre
Offenes Feuer/Zelten3 Monate Angelsperre6 Monate AngelsperreVereinsausschluss5 Jahre
Verwendung verbotener Fangmittel (z.B. lebender Köderfisch)3 Monate Angelsperre6 Monate AngelsperreVereinsausschluss5 Jahre
Verlassen eines verschmutzten Angelplatzes3 Monate Angelsperre6 Monate AngelsperreVereinsausschluss5 Jahre
Angeln ohne Maßband, Landungshilfe und MesserVerwarnung3 Monate Angelsperre6 Monate AngelsperreVereinsausschluss5 Jahre
Befahren/Parken von gesperrten/verbotenen Wegen, Plätzen, Ufern und HalbinselnVerwarnung3 Monate Angelsperre6 Monate AngelsperreVereinsausschluss5 Jahre