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Gastangler

Gastangler sind bei uns herzlich willkommen! Die Werra und der Werratalsee stehen Ihnen zum Angeln zur Verfügung – vorausgesetzt, Sie besitzen einen gültigen Fischereischein.

Fischereierlaubnisscheine
Erlaubnisscheine werden ausschließlich an Inhaber eines amtlichen Fischereischeins ausgegeben.
Die Angelerlaubnis ist bis zum auf dem Erlaubnisschein angegebenen Datum gültig und endet jeweils um 24:00 Uhr.

Angelstrecke an der Werra
Die gültige Angelstrecke an der Werra umfasst die Pachtstrecke des ASV Eschwege, beginnend an der Einmündung der Frieda bis hinter Albungen, wo die Werra in einem rechten Winkel auf die Bahnlinie trifft.

Angelbedingungen am Werratalsee
Die erlaubte Angelzone am Werratalsee ist auf dem Erlaubnisschein markiert.
Folgende Regeln gelten:

  • Nachtangeln ist erlaubt
  • Privatboote sind nicht gestattet
  • Offenes Feuer ist verboten
  • Die tägliche Futtermenge ist auf 3 Liter (trocken) begrenzt

Die Fischereiaufsicht kontrolliert regelmäßig die Einhaltung dieser Regeln.
Bei Überschreitung der erlaubten Futtermenge wird das überschüssige Futter eingezogen und die Angelerlaubnis entzogen.

Ausgabestellen für die Gastkarten sind:

ASKARI – Angelsport, Hessenring, 37269 Eschwege, Tel. 05651/60062

Knaus Campingpark am Werratalsee, Am Werratalsee 2, 37269 Eschwege, Tel. 05651/338883

Werra
Werratalsee

Der Vorteil dieses Portal ist es, dass man zusätzlich zu unseren gewohnten Gastkartenausgabestellen (Askari Angelsport am Hessenring und Knaus Camping am Werratalsee) Gastkarten auch online erwerben kann. Es besteht dann die Möglichkeit diese auszudrucken oder aber auf dem Handy vorzuzeigen, sollte eine Kontrolle dies erforderlich machen.

Folgende Preise gelten ab sofort für die Werratalsee-Gastkarten:

  • Tageskarte: 14,50 €
  • 3-Tageskarte: 30,50 €
  • Monatskarte: 70,50 €

Folgende Preise gelten für die Werra-Gastkarten. 

  • Tageskarte 13,00 €
  • 3-Tages-Karte 27,00 €
  • Wochenkarte 46,20 €

Das Befahren der Wiesen, das Zelten (außer „Angelzelt“ ohne Boden als Wetterschutz) sowie offenes Feuer ist verboten.

Für den Werratalsee gelten folgende Bestimmungen:

Eingefriedete Grundstücke und frisch eingesäte Uferböschungen sowie mit Verbotsschildern gekennzeichnete Uferstrecken dürfen nicht betreten werden. Das Gleiche gilt für noch nicht fertiggestellte Uferböschungen und die Stellen, an denen noch ausgebaggert  wird. Von Steganlagen und Inseln darf nicht geangelt werden. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf festen Wegen geparkt werden. Das Setzen von Bojen jeder Art ist zur Erhaltung der Verkehrssicherheit verboten.

Das Gewässer liegt in den Gemarkungen Eschwege und Meinhard-Schwebda gegenüber dem Leuchtberg. Die für den Fischfang erlaubten Uferstrecken entnehmen Sie bitte der oben abgedruckten Gewässerkarte.

Das Befahren des Werratalsees mit einem Boot ist nur in vereinseigenen oder vom Verein zugelassenen Booten erlaubt (Mietboote des Vereins: 40 € pro Tag) . Bitte wenden Sie sich an den Bootswart Bastian Rode (0176 30374955)  Dies erstreckt sich auch auf alle zum Angeln gehörenden Tätigkeiten (z.B. Anfüttern, Transport von Angelgeräten, usw.). Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten. Das Befahren der Ufer ist nur auf den öffentlichen Wegen gestattet. Zelten (außer „Angelzelt“ ohne Boden als Wetterschutz) sowie offenes Feuer sind verboten.

Fangbeschränkung:

Täglich 2 Raubfische (Gattung Hecht oder Zander), 3 Karpfen, 5 Schleien, 5 Barsche. 
Die Gesamtfangzahl aller Arten darf 10 Fische nicht überschreiten.

Erlaubte Geräte:

2 Handangeln als 2 Friedfischangeln oder 1 Raub- und 1 Friedfischangel oder 2 Raubfischangeln.

Sonstige Bestimmungen:

Nachtangeln ist erlaubt.

Futtermenge 3 Liter pro Tag (trocken) pro Tag. Die Futtermenge wird von der Fischereiaufsicht kontrolliert. Sollte die mitgeführte Futtermenge die erlaubte Menge überschreiten wird diese eingezogen und die Angelerlaubnis entzogen.

Schonzeiten in Hessen:

Fischart vonbisEntnahmemaß in cm
Aal:01.10.01.03.50 – 70
Äsche:01.03.15.05.30 – 45
Bachforelle:15.10.31.03.25 – 60
Barbe:01.05.15.06.40 – 60
Hecht:01.02.15.04.50 – 90
Stichling01.05.30.06.
Gründling15.04.30.06.
Karpfen (Wildform):15.03.31.05.45 – 60
Moderlieschen01.05.30.06.
Nase:15.03.30.04.25 – 40
Rotfeder15.03.31.05.20 – 30
Schleie:01.05.30.06.25 – 45
Schmerle:15.04.30.05.
Zander:  ab 50

Ganzjährig geschützte Fischarten: Bachneunauge, Bitterling Elritze, Flunder, Flussneunage, Finte, Karausche, Koppe (Große), Lachs, Maifisch, Meerforelle, Meerneunauge, Neunstachlichger Stichling, Nordseeschnäpel, Quappe, Schlammpeitzger, Schneider, Steinbeißer, Stör, Zärthe.