Naturschutz trifft Angelsport: ASV Eschwege im Dialog mit Minister Jung
Während einer offenen Diskussionsrunde mit dem hessischen Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Herr Ingmar Jung und Frau Lena Arnold, Landwirtschaftliche Sprecherin der CDU, unter Beisein eines Repräsentanten des ASV Eschwege, wurden folgende für Angler interessante Themen.
Kormoran
Dem Minister wurde durch das Mitglied unseres Vereins berichtet, dass die Kormorane im Durchschnitt circa. 2 Tonnen Fisch pro Monat den Gewässern im Werratal entnehmen, Eine Dezimierung der im Herbst/Winter bei uns vorkommenden circa 250 Kormorane auf eine erträgliche Zahl von unter hundert Exemplare ist seitens des ASV Eschwege absolut wünschenswert. Da der Kormoran zum jetzigen Zeitpunkt nur mit Sondergenehmigung, und nur an der Werra und am Werratalsee bejagt werden darf, streben die Angler die Aufnahme des Kormorans in das Jagdrecht an. Minister Jung berichtete dazu, dass seinem Ministerium die Situation bekannt ist und der Kormoran so schnell wie möglich in das Jagdrecht mit aufgenommen werden soll. Hinderlich dabei ist, dass der Kormoran noch der EU-Vogelschutzrichtlinie unterliegt. Der Kormoran gehört daher nicht zu den Vogelarten, für die die EU-Vogelschutzrichtlinie eine Bejagung in Deutschland zugelassen hat. Sein Ministerium setze jedoch alles daran den Schutzstatus aufzuheben.
Biber
Der Angler wird sich wundern warum der Biber, eigentlich doch ein possierliches Tierchen, das erst seit einigen Jahren die Ufer unserer Gewässer bevölkert, mit dem Minister thematisiert wurde. Auch die Schäden, die der Biber an den Bäumen der Ufer an der Werra bei Schwebda, Niederdünzebach und Albungen und an der Wehre verursacht, scheine nicht direkt die Fischerei zu beeinflussen. Langfristig jedoch führt das Fällen der Bäume durch den Biber zu einer Lockerung der Uferregionen, die bei jedem Hochwasser vom Gewässer abgetragen wird. Dadurch verändert sich die Gewässerstruktur markant. Teilweise wird das Begehen dieser Regionen gefährlich, das Befahren von ufernahen Wegen und Straßen unmöglich. Ein Biberbau kann zusätzlich zu Störungen und Überschwemmungen führen, da der Bau die Gewässer teilweise anstaut. Davon betroffen war kürzlich das Klärwerk in Eschwege. Ein Biberbau an der Alten Wehre führte zu einem Rückstau der Wehre. Der Rückstau verursachte so große Störungen, dass der Bau abgetragen wurden und in einer weniger stauanfälligen Form an gleiche Stelle wieder aufgebaut wurde.
Umbau des Biberbaus an der Alten Wehre
Minister Jung berichtete hierzu, dass eine Dezimierung des Bibers durch Bejagung zum jetzigen Zeitpunkt in Hessen nur in ganz seltenen und einzelnen Ausnahmen möglich ist. Vor einer Aufnahme in das Jagdrecht bedarf es beim Biber einer Bestandsaufnahme der Bestände und der Aufhebung des Schutzstatus. Dies werde, soweit überhaupt möglich, noch einige Zeit in Anspruch nehmen und ist politisch zum jetzigen Zeitpunkt nicht angestrebt. Er empfahl Präventivmaßnahmen wie das Umzäunen von Bäumen mit Maschendraht, das Einsteichen der Bäume mit Quarzsand oder auch das Aufstellen von Elektrozäunen.
Fazit: Eine durchaus interessante Diskussion mit Minister Jung führte zu der Erkenntnis, dass sein Ministerium die Belange der Angler ernst nimmt und versucht diese zu lösen. In Bezug auf den Biber und den Kormoran sind Präventivmaßnahmen die schnellste und unbürokratischsten Mittle um Schäden durch die beiden Tierarten so gering wie möglich zu halten. Die kurzfristige Verkleinerung der Bestände von Biber und Kormoran scheitert an so bürokratischen Hindernissen wie EU-Richtlinien und Naturschutzvorgaben.
Erklärung Jagdrecht/Jagdzeit
Das Jagdrecht ist das Recht auf Wild zu jagen. Es umfasst also die rechtliche Erlaubnis, die Jagd auf bestimmte und gesetzlich festgelegte Tierarten auszuüben. Die Jagdzeit hingegen bezeichnet den Zeitraum, in dem das Jagen auf bestimmte Tierarten erlaubt ist. Diese Zeiten sind gesetzlich geregelt, um Wildtiere bejagen zu könne, aber auch um diese zu schützen, beispielsweise während der Brut- oder Aufzuchtzeiten. Kurz gesagt: Das Jagdrecht ist die rechtliche Erlaubnis zum Jagen, während die Jagdzeit den Zeitraum angibt, in dem das Jagen erlaubt ist. Im Fall von Kormoran und Biber bedeutet es, dass auch wenn ein Jagdrecht für die beide Arten vorliegt, ohne festgelegte Jagdzeit diese nicht bejagt werden dürfen.