Wichtige Mitteilung: Fangverbot für alle Friedfischarten an den Teichen 1 und 7
An den Teichen 1 und 7 gilt ab sofort und bis einschließlich 01. Juli 2026 ein striktes Fangverbot für alle Friedfischarten (wie Brassen, Rotaugen und Rotfedern). Diese Maßnahme ist notwendig, um den frisch eingesetzten Fischbesatz zu schützen und den Tieren während der anstehenden Laichzeit die nötige Ruhe für die natürliche Vermehrung zu geben. Alle Vereinsmitglieder werden gebeten, diese Regelung zum Schutz der Bestände konsequent einzuhalten. Mehr Informationen zu den Besatzmaßnahmen findet ihr hier.


