Umgang mit Fischen in Bezugnahme auf Entnahmefenster
Petri Heil liebe Angelkameraden,
meinen heutigen Newsletterbeitrag möchte ich einem extrem wichtigen Thema widmen: Dem „Fischhandling“, also wie man mit einem gefangenen Fisch umzugehen hat. Wenn man berechtigt ist seinen gefangenen Zielfisch zu entnehmen, ist dieser waidgerecht zu töten, d.h. er ist fachgerecht zu betäuben um ihn anschließend mit einem gezielten Herzstich zu töten, so lernt man es auch in der Theorie und auch bei den angesetzten Praxistagen bei der Ausbildung zum Erwerb des staatlichen Angelscheins.
Sollte man jedoch nicht berechtigt sein den gefangenen Fisch zu entnehmen, sei es durch eine Schonzeit oder das Unter- bzw. Überschreiten eines Entnahmemaßes oder eines Schonmaßes, ist der Umgang mit dem gefangenen Fisch umso wichtiger. Es gibt also einige Grundregeln um das Fischwohl nicht zu gefährden um den Fisch schonend wieder zurückzusetzen, die zwingend beachtet werden sollten:
- Zum Landen des Fisches einen gummierten und ausreichend großen Kescher verwenden. Sollte man den Fisch mit der Hand landen, ist zwingend darauf zu achten, dass man die Kiemen nicht verletzt. Außerdem sollte man den Fisch immer mit der zweiten Hand stützen
- Den Fisch nur mit nassen Händen anfassen
- Zum Abhaken und Messen vorzugsweise eine feuchte Abhakmatte verwenden (nicht einfach in den Dreck legen)
- Das richtige Werkzeug, wie Lösezange und Bolzenschneider verwenden um den fisch schnell und schonend zu lösen
Bitte denkt immer daran unseren Fischbeständen schonend und mit Augenmaß zu begegnen. Wir möchten alle noch lange Jahre an unseren tollen Gewässern angeln und eine natürliche Reproduktion fördern.
Euer 1. Vorsitzender Alex