Angelbereiche und Regelungen
Liebe Mitglieder des Angelsportvereins,
bitte beachtet die aktuellen Regelungen und Einschränkungen für unsere Gewässer, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Natur und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Nachfolgend findet ihr die wichtigsten Informationen zu den Angelbereichen und den geltenden Verboten:
Werra – ca. 17 km befischbare Strecke
Der Verein bewirtschaftet die Werra von der Einmündung der Frieda stromabwärts bis Flusskilometer 39. Die Strecke endet dort, wo die Werra unterhalb von Albungen an die Eisenbahnlinie stößt. Der Nordarm sowie die Harlache sind inbegriffen.
Wichtige Einschränkungen:
- Naturschutzgebiet Jestädter Weinberge:
Auf der nördlichen Werraseite (Flusskilometer 35,3–38,4) ist das Angeln ganzjährig verboten. - Großes Wehr:
Das Angeln ist ganzjährig untersagt: - Im unteren Wehrbereich ab dem Mittelweg der Gartenanlage Richtung Wehranlage,
- Im oberen Wasserbereich flussabwärts bis zum Anfang der Wehranlage,
- Sowie flussaufwärts bis 10 Meter oberhalb der Wehranlage.
➤ Bitte achtet auf die ausgeschilderten Verbotszonen. - Angeln von Brücken ist generell verboten.
Werratalsee – eingeschränkte Uferbereiche
Nicht beangelt werden dürfen (Gastangler haben extra Bestimmungen welche dem Gasterlaubnisschein zu entnehmen sind):
Ostseite:
- „Grundstück Sauer“
- Inseln
- Eingefriedete Privatgrundstücke
- Steganlagen des WSSC (Hinweisschilder beachten)
Allgemein:
- Betriebsgelände
- Bereiche der Stege
- Neubaggerungen
Das Befahren der Ufer ist ausschließlich auf den öffentlichen Wegen gestattet.
Teich 7 – Angelverbot an der Südseite
An der dem Fluss zugewandten Südseite (Werra-Seite) besteht ein ganzjähriges Angelverbot.
Vereinsbestimmungen – Bitte unbedingt beachten
- Veranstaltungstage: An den Tagen von Vereinsveranstaltungen gilt ab 2 Stunden vor Beginn bis zum Ende der Veranstaltung ein absolutes Angelverbot. Dies betrifft auch das Legen und Heben von Reusen.
- Grundstücks- und Uferverhalten:
- Eingefriedete Grundstücke, frisch eingesäte Uferböschungen sowie durch Verbotsschilder gekennzeichnete Uferstrecken dürfen nicht betreten werden.
- Kraftfahrzeuge sind nur auf festen Wegen zu parken.
- Das Befahren von Wiesen – auch wenn diese gemäht sind – ist strengstens untersagt.
- Das Parken ist eine Fahrzeugbreite neben dem Weg erlaubt.
- Sanktionen bei Verstößen: Verstöße gegen Ziffer 1 und 2 können mit dem Entzug der Ausweiskarte für bis zu 6 Monate, einer Geldstrafe und im Wiederholungsfall mit dem Ausschluss aus dem ASV Eschwege geahndet werden.
- Haftungsausschluss: Das Betreten angrenzender Grundstücke, Stege und Anlegestellen geschieht auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung für daraus entstehende Schäden.
Wir danken euch für euer verantwortungsbewusstes Verhalten und eure Rücksichtnahme auf Natur, Eigentum und Mitmenschen.
Wichtig: ➥ Genaue grafische Darstellungen sind auf unserer Homepage zu finden.
Petri Heil!
Euer Vorstand des Angelsportvereins Eschwege 1919 e.V.