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ASV Eschwege unterstützt den Verband bei der Kormoranfrage

Mit der Übersendung des Entwurfs einer neuen Kormoran-Verordnung, vorgelegt vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (ja, richtig – bedauerlicherweise ist der Bereich Fischerei nicht im Namen des Ministeriums enthalten, das Ministerium ist jedoch auch für diesen Sektor zuständig), bat der Hessische Fischereiverband um eine Stellungnahme von uns.

Die neue Verordnung soll die Jagd auf den Kormoran und damit den Schutz unserer Gewässer neu regeln. Sie soll die Ausnahmegenehmigungen, mit deren Hilfe wir auch den Kormoran an den Gewässern des ASV Eschwege bejagen bzw. bejagen lassen, ersetzen.

Schon beim Lesen der neuen Verordnung fiel auf, dass die Gewässer des ASV Eschwege in keinem Fall berücksichtigt wurden. Bisher war es uns erlaubt, dem Kormoran am Werratalsee und an der Werra nachzustellen. Durch die Bejagung konnten die besonders gefährdeten und auf der Roten Liste stehenden Fischarten wie die Karausche, der Gründling, aber auch Elritzen und Bachneunaugen zumindest teilweise durch Kormoranabschüsse geschützt werden. Diese örtlich eingegrenzte Schutzmaßnahme der bedrohten Fischarten entfällt laut der neuen Verordnung ersatzlos.

Aus diesem Grund nahm der ASV Eschwege eingehend Stellung zur örtlich begrenzten Bejagung und empfahl, die Werra und den Werratalsee in die neue Verordnung mit aufzunehmen.

Laut der neuen Verordnung soll der Kormoran nur noch im Zeitraum von eineinhalb Stunden nach Sonnenaufgang bis anderthalb Stunden vor Sonnenuntergang bejagbar sein.
Auch zu diesem Punkt nahm der ASV Eschwege Stellung, da die Bejagung des Kormorans am wirkungsvollsten kurz nach Sonnenaufgang und kurz vor Sonnenuntergang erfolgt. In diesen Zeiträumen bewegt sich der Kormoran in großen Schwärmen von seinen Schlafbäumen, um zu jagen, bzw. zu diesen zurück, um zu ruhen.

Der ASV Eschwege riet in seiner Stellungnahme von einer ganztägigen Bejagung ab, da dies die vorhandene Kormoranpopulation in dauernde Unruhe versetzen würde und diese dadurch zu verstärkter Nahrungsaufnahme, bedingt durch die dauernde Unruhephase, angeregt würde.
Inwiefern die Stellungnahme unseres Vereins Einfluss auf die endgültige Fassung der Verordnung haben wird, bleibt abzuwarten. Wir werden euch zeitnah informieren!