So werden Sie Mitglied bei uns
Mitglied werden im Angelsportverein Eschwege ist relativ leicht:
Personen ab dem 18ten Lebensjahr werden für die ersten 12 Monate als Anwärter aufgenommen.
Die Aufnahme erfolgt jederzeit.
Nach 12 Monaten werden die Anwärter in der dem 12. Monat folgenden Versammlung durch Beschluss in das aktive Verhältnis aufgenommen.
Das zweite Jahr endet als Geschäftsjahr am 31.12.
Ab dem 1.1. des Folgejahres läuft das Geschäftsjahr über 12 Monate bis zum 31.12. eines jeden Jahres.
Jugendliche werden ebenfalls jederzeit aufgenommen. Bei ihnen endet ohne Rücksicht auf das Eintrittsdatum das Geschäftsjahr schon im ersten Jahr am 31.12. Jugendliche werden ab dem 10ten Lebensjahr aufgenommen, da sie erst ab diesem Zeit den erforderlichen Fischereischein bekommen.
Vom 10. - 16. Lebensjahr wird der Jugenfischereischein ausgestellt, der ohne die Ablegung der staatlichen Fischerprüfung erworben werden kann. Mit dem Jugendfischereischein darf der Jugendliche jedoch nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers zum fischen gehen.
Ab dem 14. Lebensjahr können die Jugendlichen jedoch nach abgelegter Fischerprüfung den regulären Fischereischein erwerben.
Voraussetzung der Aufnahme in das aktive Verhältnis ist für alle die Vorlage des Fischereischeines mit vorausgegangenem Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung.
Beiträge und Gebühren ab dem 01.01.2012
| Anwärter für 12 Monate | 160,- €uro |
| Aufnahmegebühr nach 12 Monaten, im 2. Jahr. | 60,- €uro |
| Restbeitrag im 2. Jahr bis zum 31.12. des laufenden Jahres. Pro Monat. | 8,- €uro |
| Jahresbeitrag ab dem 3. Jahr. | 96,- €uro |
| Jahresbeitrag für jugendliche Mitglieder. | 25,- €uro |
| Jahresbeitrag für passive/fördernde Mitglieder. | 30,- €uro |