Allgemeines
Die Fischerprüfung ist eine grundsätzliche Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeins. Mit der Bekanntmachung des Hessischen Fischereigesetzes im Dezember 1989 wurde die "Staatliche Fischerprüfung" eingeführt. Jedermann, Jugendliche spätestens mit der Vollendung des 16ten Lebensjahres, müssen zum Erwerb des Fischereischeins die staatliche Fischerprüfung nachweisen.
Die Prüfung besteht aus 5 Wissensgebieten:
Spezielle Fischkunde, Allgemeine Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde, Gesetzeskunde.
Vor der Prüfung muss ein Lehrgang absolviert werden, dessen erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist.
Die Fischereilehrgänge werden im Auftrag der obersten Fischereibehörde (Ministerium in Wiesbaden) von dem Landes-Fischerei-Verband-Hessen e.V. durchgeführt.
Als Lehrgangsleiter für den Werra-Meißner-Kreis wurde von dem Verband Manfred Westphal aus Eschwege eingesetzt.
Im Verhinderungsfall wird er vom 1. Schriftführer, Wlli Bartholomä, vertreten.
Jedes Jahr wird im Herbst ein Lehrgang für alle Interessenten durchgeführt. Durchführungsort ist das Anglerheim in Eschwege.
Der nächste Lehrgang beginnt am 5. September 2012 um 19:30 Uhr im Anglerheim in der Leuchtbergstraße in Eschwege.
Weitere Infos bekommen Sie im Anglerheim zu den Geschäftszimmerzeiten oder unter westphal-eschwege@t-online.de
oder willi.bartholomae@gmx.net