Dieser Maßnahmenkatalog ist ein Sammlung von Tatbeständen, die nach unseren Erfahrungen am meisten vorkommen. Hier nicht aufgeführte Tatbestände werden in Anlehnung an diesen Katalog behandelt.
Im Einzelnen sind die Tatbestände aufgeführt, die Maßnahmen und die Zeit der Verjährung.
Die Maßnahmen wurden bewusst recht hoch angesetzt, da die Vergangenheit zeigte, dass Verwarnungen und einzelne Angelsperren nicht ernst genommen wurden und somit auch keine Wirkung zeigten.

Maßnahmenkatalog ASV Eschwege e.V.

Tatbestand 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme Verjährung
Angeln mit 3 Ruten 3 Monate Angelsperre Vereinsausschluss     5 Jahre
Angeln mit 4 Ruten 4 Monate Angelsperre Vereinsausschluss     5 Jahre
Angeln mit 5 Ruten 5 Monate Angelsperre Vereinsausschluss     5 Jahre
Angeln während Vereinsveranstalrungen Verwarnung 3 Monate Angelsperre 6 Monate Angelsperre Vereinsausschluss 5 Jahre
Reusen legen in der Aalschonzeit 3 Monate Angelsperre 6 Monate Angelsperre Vereinsausschluss   5 Jahre
Entnehmen von untermaßigen Fischen 3 Monate Angelsperre 6 Monate Angelsperre Vereinsausschluss   5 Jahre
Entnehmen von Fischen in der Schonzeit 3 Monate Angelsperre 6 Monate Angelsperre Vereinsausschluss   5 Jahre
Unsachgemäßes Hältern von Fischen 3 Monate Angelsperre 6 Monate Angelsperre Vereinsausschluss   5 Jahre
Offenes Feuer/Zelten 3 Monate Angelverbot 6 Monate Angelverbot Vereinsausschluss   5 Jahre
Verwendung verbotener Fangmittel, z.B. lebender Köderfisch. 3 Monate Angelsperre 6 Monate Angelsperre Vereinsausschluss   5 Jahre
Verlassen eines verschmutzten Angelplatzes 3 Monate Angelsperre 6 Monate Angelsperre Vereinsausschluss   5 Jahre
Angeln ohne Maßband, Landungshilfe und Messer Verwarnung 3 Monate Angelsperre 6 Monate Angelsperre Vereinsausschluss 5 Jahre
Befahren von gesperrten Wegen, Ufern und Halbinseln Verwarnung 3 Monate Angelsperre 6 Monate Angelsperre Vereinsausschluss 5 Jahre