Die Fischereiaufsicht ist in dem Hess. Fischereigesetz geregelt.
Alle Fischereiaufseher an unseren Gewässern sind Mitglieder unseres Vereins.
Sie werden nach Vorschlag durch den Vorstand von der Unteren Fischereibehörde des Werra-Meißner-Kreises ernannt.
Vorausgegangen ist ein Lehrgang durch die Obere Fischereibehörde in Verbindung mit der Wasserschutzpolizei.
Die Fischereiaufseher wissen also bei Kontrollen von was sie reden und worauf sie zu achten haben. Sie sind stets bemüht, ein kameradschaftliches Verhältnis zu den Angelfischern zu haben und zu fördern. Leider wird es aber immer wieder nötig einzuschreiten. Um allen Beteiligten eine gewisse Sicherheit zu geben wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt und in der Jahreshauptversammlung 2011 verabschiedet.
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Hier kommt Ihr zu dem Maßnahmenkatalog